20-Jahr-Jubiläum.
Obwohl sich das 20-jährige Jubiläum im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend durchgesetzt hat, ist es eine falsche Fügung.
Denn nicht das Jubiläum ist 20-jährig, sondern z.B. die Firmenzugehörigkeit.
Richtig also: das 20-Jahr[e]-Jubiläum, das 20. Jubiläum.
Oder: das 20-jährige Bestehen, die 20-jährige Zugehörigkeit.