Orts- und Strassennamen.


Hier gilt die amtliche Schreibweise, die zum Teil im Telefonbuch nachgeschlagen werden kann. Wo dies nicht möglich ist, hält man sich am besten an folgende Richtlinien:

Ohne Bin­destrich schreibt man Zusammensetzungen mit Wörtern wie -strasse, -gasse, -weg, -platz usw.:

  • Waisenhausplatz, Giacomettistrasse, Gryphenhübeliweg, Kennedyallee.

Ausnahme: Zusammensetzungen mit Vor- und Familiennamen erhalten Bindestriche:

  • Rudolf-Brun-Brücke, Ramon-Müller-Allee, Johann-Martin-Strasse.

Ebenso mit Sankt:

  • St.-Alban-Quartier, St.-Clara-Strasse.

Zusammenschreibung gilt auch bei Adjek­tiven ohne Deklinationsendungen:

  • Länggasse, Breitfeld, Hochstrasse.

Deklinierte Adjektive dagegen schreibt man gross und getrennt:

  • Alte Landstrasse, Hohe Promenade, Hinterer Friedhofweg.

Beginnt ein Strassenname mit einer Präposi­tion, wird diese grossgeschrieben:

  • Am Schanzengraben, Unter den Linden, Im Galgenfeld;
  • Am Tiefen Graben, Im Dunklen Hard, Im Hintere Schattegibeleggtäli.

Für fremdsprachige Ortsnamen sind deut­sche Bezeichnungen zu verwenden, sofern diese bekannt und geläufig sind (im Zwei­felsfall hilft oft der Duden weiter):

  • Mexiko, Hongkong, Genf, Mailand, Tansania, Tokio.

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