ß.
Das ß ist in Deutschland und Österreich – im Gegensatz zur Schweiz – nicht nur gebräuchlich, sondern zwingend. Denken Sie daran, wenn Sie Drucksachen für diese Länder produzieren.
Die Anwendung in der neuen Rechtschreibung ist einfacher geworden. Die Änderung der ß-Regeln aufgrund der neuen Rechtschreibung ist für den weitaus größten Teil der roten (neuen) Eintragungen im Duden (21. Auflage) verantwortlich. Für die Schweiz ist die Umstellung auf die neue Rechtschreibung also mit viel weniger Aufwand verbunden.
Regel: ß steht nur nach langen Vokalen und nach den Doppelvokalen (Maß, Buße, gemäß, außen, heiß). Nach kurzen Vokalen immer ss verwenden (dass, muss, hassen). Im Versalwort wird ß durch SS ersetzt.
Die s-Schreibung von Ortschaftsnamen richtet sich, sofern keine Kundenwünsche bekannt sind, nach dem übrigen Text; also alles mit ß oder ohne.
Die s-Schreibung von Eigennamen darf grundsätzlich nicht verändert werden. Also auch bei Texten mit ß: Heuss, Neuss, Zeiss, aber: Strauß, Meißen.
Wo kein ß verwendet wird, können auch die Eigennamen mit Doppel-s geschrieben werden: Strauss, Meissen.
Bei ß-Texten passen wir auch die geografischen Namen aus der Schweiz an: Goßau, Reußbühl, Talstraße.