1 Zustandekommen eines Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende Text der Rotstift AG mündlich oder schriftlich verbindlich angekündigt worden ist, als E-Mail mit Attachment oder per Link übermittelt, im Kundenportal hochgeladen, per Post, Kurier oder persönlich überbracht worden ist und die Rotstift AG den Auftrag angenommen hat (Auftragserteilung).
Mit der Auftragserteilung bestätigt die Auftraggeberin / der Auftraggeber, dass sie/er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
2 Angebot und Tarife
2.1 Angebot
Die Rotstift AG bietet folgende Dienstleistungen an:
Korrekturlesen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch mit oder ohne Sprachvergleich (Vollständigkeitskontrolle); Korrekturlesen Deutsch mit oder ohne Stilkontrolle; Revision, Nachkontrolle sowie Sprachauskünfte am Telefon.
2.2 Tarife
Die aktuell gültigen Tarife der Rotstift AG sind integrierter Bestandteil dieser AGB. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Tarife. Die Tarife sind auf der Website der Rotstift AG einsehbar.
Im Tarif eingeschlossen sind Rückfragen zu den bearbeiteten Texten.
3 Auftragsabwicklung
Korrekturen und Korrekturvorschläge werden im elektronischen Datenbestand ausgeführt. Die Korrekturen und Korrekturvorschläge werden nur auf Anfrage auf einem Papierausdruck, unter Verwendung der gängigen Korrekturzeichen, vermerkt. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass ihr/sein Text der Rotstift AG in gut leserlicher Form übermittelt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Rotstift AG den Auftrag zurückweisen oder den zusätzlichen Aufwand für die Bearbeitung der Texte verrechnen. Die Rotstift AG geht bei der Korrektur von fremdsprachigen Texten davon aus, dass die Übersetzung von einer/einem professionellen muttersprachigen Übersetzerin/Übersetzer erstellt wurde.
Die elektronische Ausführung von Korrekturen kann z.B. im Word-Dokument, im PDF, im Excel-Dokument oder in Redaktionssystemen erfolgen.
Die auf einem Papierausdruck vermerkten Korrekturen werden per E-Mail (als Scan oder mit Link), Kurier oder Post zurückgesandt oder ins Kundenportal hochgeladen.
4 Haftung
Die Rotstift AG verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen sorgfältig auszuführen, sodass nach erledigtem Auftrag möglichst keine Unrichtigkeiten im Text mehr vorhanden sind. Verbleiben gleichwohl erhebliche Mängel, muss die Auftraggeberin / der Auftraggeber innerhalb von 7 Arbeitstagen (die Frist beginnt am Tag der Auftragsrücksendung) schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen und diesen allenfalls mit einer Kopie des Korrekturexemplars belegen. Nach dieser Frist gilt der Auftrag als erfüllt.
Die Rotstift AG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie kann nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Ausführung bei der Auftraggeberin / dem Auftraggeber entstehen, verantwortlich gemacht werden. Insgesamt kann die Rotstift AG nur bis zur Höhe des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages haftbar gemacht werden.
Die Rotstift AG untersteht der Schweigepflicht. Dies gilt für alle ihre Mitarbeitenden. Allerdings wird nicht dafür gehaftet, wenn beim elektronischen Datenaustausch Unbefugte auf übermittelte Texte Zugriff nehmen.
Hält die Auftraggeberin / der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht ein, so wird ein neuer Termin vereinbart. Die Rotstift AG behält sich vor, Kosten für dadurch entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Wird ein Auftrag annulliert, muss die Annullation spätestens 2 Tage vor der Anlieferung erfolgen. Tritt die Auftraggeberin / der Auftraggeber aus nicht von der Rotstift AG zu verantwortenden Gründen vom Auftrag zurück, entsteht eine Zahlungsverpflichtung in der Höhe des bisher entstandenen Aufwands.
5 Rechnung
Frühestens 7 Arbeitstage nach Rücksendung des Auftrages (ausgenommen Monatssammelrechnungen) wird das Honorar für die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Die Rotstift AG behält sich vor, bei grösseren Rechnungsausständen bis zu deren vollständiger Bezahlung keine weiteren Aufträge mehr anzunehmen.
6 Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel.
Basel, im Januar 2023