Abtrennung von Kantonsbezeichnungen.
Die Abtrennung von Kantonsbezeichnungen mit Schrägstrich nach dem Ortsnamen ist nicht korrekt.
Bei der Adressierung kommt die Kantonsbezeichnung ohne Schrägstrich oder Klammern nach dem Ortsnamen: Herkules Göttersohn, Landweg 35, Pratteln BL.
Im Lauftext ist beides möglich, Wortabstand oder Klammern: Pratteln BL oder Pratteln (BL).